Die Begegnungszone A. Mayergasse ist ein schöner Fortschritt, das Ziel bleibt eine Verkehrsberuhigung im gesamten Schulbezirk, insbesondere auch Verbesserungen für die Schwarzhuberstraße sowie die K. Josefstraße.
Die konkreten Änderungen für die A. Mayergasse:
- Höchstgeschwindigkeit von 30 auf 20 kmh.
Die Regeln in einer Begegnungszone (so auch am westlichen Teil des Hauptplatzes):
- FußgängerInnen, RadfahrerInnen und AutofahrerInnen sind gleichberechtigt.
- VerkehrsteilnehmerInnen (FußgängerInnen, FahrzeuglenkerInnen oder RadfahrerInnen) dürfen sich gegenseitig weder gefährden noch behindern
- Zufußgehende dürfen die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr eben nicht mutwillig behindern (§ 76c Abs. 3).
- Im Gegensatz zur Wohnstraße ist in einer Begegnungszone die Durchfahrt für jeglichen Fahrzeugverkehr gestattet