ZUR NEUEN BEBAUUNG TEIL 3: Konkrete Änderungen
Es gibt 4 konkrete Änderungen
- Dichteres Bauen zentral in Zukunft im Anlassfall leichter
- Bauplatzmindestgröße erhöht und 2 statt 3 Wohnung pro Bauplatz in abgelegeneren Siedlungen
- Verminderung der Stellplatzverpflichtung
- Einzeländerungen
Im folgenden dazu ausführlicher
- Dichteres Bauen zentral in Zukunft im Anlassfall leichter
In zentrumsnahen und zentralen Arealen wird die Möglichkeit vorgesehen, bei künftigen Anträgen „behutsam“ dichtere und höhere Bebauungen leichter erreichen zu können. Grundsätzlich ist das sicher auch nicht falsch, weil der Bodenverbrauch geringgehalten werden und eher dort gebaut werden soll, wo eine gute Versorgung gegeben ist. Aber es kommt da auf die konkreten Umstände an. – Und da haben das Planungsbüro – und die Stadtführung sich geschickt aus der Affäre gezogen: Konkret wird – bei derzeitigem Stand – nichts dichter gewidmet; aber in Zukunft wird das im Anlassfall leichter werden.
Das gilt insbesondere für das Zentrum und für große Teile der Wintergasse, Linzerstraße und Wienerstraße.
- Bauplatzmindestgröße erhöht und 2 statt 3 Wohnung pro Bauplatz in abgelegeneren Siedlungen
Zwei konkrete Änderungen:
- BEI TEILUNGEN gilt eine Mindestbauplatzgröße in der Regel von 750 m2 (früher 500 m2).
- Und in einigen weniger gut angebundenen Stadtteilen dürfen auf einem Grundstück nur mehr 2 statt 3 Wohnungen gebaut werden, und zwar in der Baunzen, in der Post- und Mindersiedlung oder auf dem Sagberg. – Das gilt für etwa ein Fünftel der Haushalte.
Es gilt nicht für die Hauptachsen (z. B. Tullnerbachstraße oder Wienerstraße).
Dazu ist anzumerken, dass diese 2 Maßnahmen ohnehin schon seit 2019 in Kraft sind.
Grundsätzlich geht das auch in eine sinnvolle Richtung: Damit können in der Baunzen oder in der Mindersiedlung Reihenhäuser nur mehr weniger dicht gebaut werden.
Allerdings ist der Haken daran,
- dass die Abgrenzung nicht überall nachvollziehbar ist: warum soll etwa in der mittleren Tullnerbachstraße nicht gelten, was in der Mindersiedlung gilt. Ist das Ziegelfeld zur Gänze eine abgelegene Siedlung?
- Dass die Sonnenorientierung dabei nicht berücksichtigt wurde (Südhänge sollten besser bewertet werden),
- und warum soll die 750 m2-Regel auch zentral gelten?
(Unverbindliche) Zonenabgrenzungen nur teilweise nachvollziehbar
Neue Zonenabgrenzungen sind nur teilweise nachvollziehbar, großteils unverbindlich und haben wenig Effekte
Das Gemeindegebiet wird insgesamt in diverse Zonen geteilt: Gebiete im Zentrum und an den Achsen, wo später noch „behutsam“ höher und dichter gewidmet werden kann (rötlich in den Karten); zentrumsfernere Zonen, wo pro Bauplatz statt 3 nur mehr 2 Wohnungen errichtet werden können (beige in den Karten ); sowie 2 Zonentypen (ocker und lila in den Karten), wo auf die Bausubstanz mehr oder weniger geachtet werden sollte, wobei die „Ortsbildverträgliche Weiterentwicklung der historischen Bebauungsstrukturen“ aber bis auf weiteres unverbindlich, und daher letztlich belanglos ist. Gerade in der Wintergasse sind diese Zonen ohne Begründung komplex angeordnet.
Eigentlich hätte man das Haus für Haus durchgehen müssen – machte man aber offenbar nicht. Auf meine Anfrage beim Planungsbüro, nach welchen Kriterien die Zonenabgrenzung erfolgt, erhielt ich leider nur eine Larifari-Antwort.
- Verminderung der Stellplatzverpflichtung
Die Anzahl der bei Neubauten mindestens zu errichtenden Stellplätzen wird mit 1 Stellplatz pro Wohnung festgesetzt (bisher 1,5). Außerhalb des Zentrums ist zusätzlich pro angefangener 200 m2 Wohnnutzfläche ein weiterer Stellplatz zu errichten.
Das geht in die richtige Richtung, weil in Zukunft mit weniger Autos ausgekommen werden soll.
Allenthalben sind in Purkersdorf Parkgaragenplätz frei
- Sonst gibt es nur wenige Änderungen in den Bauvorschriften geben, diese sollen „später“ bearbeitet werden, was wieder Geld kostet
- Geplante Einzeländerungen
Ca. 30 konkrete Einzeländerungen für die Bebauung und Flächenwidmung (sie wurden „normalsterblichen“ Gemeinderäten zum allerletzten möglichen Zeitpunkt mitgeteilt, ohne irgendeine Möglichkeit für Änderungen) jeweils nur mit einigen Worten Begründung, was allein schon eine Zumutung ist. Sie liegen nun ab Mitte Dezember auch zur Stellungnahme auf. Darunter sind etliche unwichtige, einige positive und einige problematische geplante Änderungen:
Problematische Änderungen
Zum Plan: die Straße südlich ist die Wienerstraße. Nördlich ist der Wienfluss, westlich das gelbe „Sisi“-Haus. Es geht um den mit Bäumen bewachsenen Streifen Von ca. 6 x 60 Metern westlich des punktierten Weges (Parzelle 153/10)
Artikel demnächst: Retten wir die bedrohte Grünfläche in der Wienerstraße!
- Christkindlwald 4+5 Änderung von Grünland in Wohnbauland (10.000 m²).
– In der Beschlussfassung im GR wird eine solche Umwidmung angestrebt. Gleichzeitig steht “nächstes Verfahren“ dabei, ist unklar. è Artikel Umwidmungsplan Grünland Christkindlwald musste offenbar zum zweiten Mal zurückgezogen werden
Artikel dazu demnächst
- Deutschwaldstraße 15 Verschiebung der vorderen Baufluchtlinie
Hier steht weiter hinten das Forsthaus der Gemeinde Wien. Die jetzige Wiese soll dann bebaut werden können. Warum sollte das sinnvoll sein? Wer braucht das wozu?
Worum soll Wiese beim Forsthaus verbaut werden können?
- Sagbergstraße 16/Fr. Schlögl- Gasse 1 Änderung von Grünland Park in Bauland Wohngebiet
Es geht um das kleine Eckgrundstück Sagbergstraße/Fr. Schlögl- Gasse; es ist bisher als „Park“ gewidmet. Warum sollte es Bauland werden? Wäre hier nicht Platz für einen kleinen Treffpunkt am Sagberg?
- Kellerwiese/Tullnerbachstraße
Widmungsänderung von Grünland Park auf Bauland Sondergebiet zur Errichtung eines Jugendzentrums
Warum sollte gerade auf der Kellerwiese noch ein Gebäude errichtet werden? Ist das sinnvoll beim Naturpark? Wird da nicht eine Grünschneise geschlossen? Ist das ein sinnvoller Ort für ein Jugendzentrum?
Positive Änderungen
- Schwarzhubergasse 4
Hier werden unter „Vereinfachung der Bebauungsbestimmungen“ Veränderungen vorgenommen – die Dichte wird teilweise reduziert, und Baufluchtlinien verschoben. Allerdings wird gleichzeitig angemerkt „Baubewilligung bereits erteilt“, d. h am derzeit eingereichten höchst umstrittenen Bauprojekt ändert das aus heutiger Sicht leider nichts
- Sagbergstraße 33-47a Anpassung der Straßenfluchtlinie
Die Straßenfluchtlinie soll zurückversetzt werden, da die öffentliche Beleuchtung sonst auf Privatgrund steht und die Leitung verlegt ist. Die Einfriedungen stehen auch schon zurückversetzt.
- Herrengasse und H. Stremayrgasse Anpassung der Straßenfluchtlinie
Vorkehrung dafür, dass in Zukunft die Herrengasse breiter werden kann
- Sagbergstraße – Ferdinand Kürnbergergasse:
Festlegung einer Verkehrsfläche am Fuße des Sagbergs:
Für (Wieder)Errichtung einer Brücke mit Verbindung zu einem öffentlichen Weg; Reaktivierung des Durchgang zur Kürnbergergasse
Wahrscheinlich positiv ist die Wirkung folgender geplanter Änderung:
Eine Widmungsänderung von BS Seminarbetrieb in Bauland Wohngebiet sei notwendig, weil für die jetzige Widmung niemand gefunden wird und der Bau verfällt. Von Seiten der Gemeindeführung wird betont, dass durch die Umwidmung der Schutz verstärkt würde. Jedenfalls ist das Gebäude denkmalgeschützt und die Möglichkeiten für Änderungen sind beschränkt
Insgesamt muss man sagen, dass für diese Änderungen keine (teure) Gesamtänderung notwendig gewesen wäre.